Aufteilungsplan oder Teilungsplan — was ist das und wofür brauche ich ihn?
Aufteilungsplan oder Teilungsplan — was ist das und wofür brauche ich ihn?
Ein Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) ist eine Bauzeichnung die zeigt, welche Teile einer Immobilie zum Sondereigentum (deine Wohnung) und welche zum Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Keller, Dach) gehören. Er ist Pflicht für die Eintragung ins Grundbuch und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Was muss im Aufteilungsplan stehen?
Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG §7) muss der Aufteilungsplan folgende Anforderungen erfüllen:
Grundriss-Anforderungen:
- Maßstab 1:100 (Bauzeichnung)
- Stimmt mit dem tatsächlich gebauten Gebäude überein (nicht nur mit der Baugenehmigung)
- Raumgrößen in Quadratmeter
- Raumbezeichnungen (Küche, Bad, Wohnzimmer, etc.)
- Türen eingezeichnet
- Nummer der Wohnung/Einheit
Zusätzliche Pläne je nach Objekt:
- Kelleraufteilung (mit Nummern für Kellerräume im Sondereigentum)
- Dachboden/Speicher
- Garage/Stellplätze
- Gewerbeeinheiten oder Büros
- Lageplan mit Flurstücken
- Ansichten und Schnitte (wenn nötig zur eindeutigen Zuordnung)
Eindeutige Zuordnung: Aus dem Plan muss klar hervorgehen: Was gehört zu welcher Wohnung (Sondereigentum) und was gehört allen (Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Fassade, Dach, Heizungskeller).
Warum sind Fehler im Aufteilungsplan so gefährlich?
Problem: Der Aufteilungsplan im Grundbuch ist rechtlich maßgeblich — nicht das was gebaut wurde.
Beispiel: Im Plan steht die Wand 30 cm links von der tatsächlich gebauten Wand. Ein Teileigentümer kann verlangen, dass die Wand abgerissen und „plangerecht“ neu gebaut wird — auch wenn sie seit 20 Jahren steht. Solche Fälle landen regelmäßig vor Gericht.
Häufige Fehler:
- Gebäude wurde nicht exakt nach Baugenehmigung gebaut (Wände verschoben, Räume anders aufgeteilt)
- Kellerräume oder Dachbereiche falsch zugeordnet
- Miteigentumsanteile falsch berechnet (z.B. 125/1000 statt 130/1000)
Google mal „Aufteilungsplan falsch“ — du findest hunderte Streitfälle.
Wer erstellt Aufteilungspläne?
Aufteilungspläne sollten von einem Architekten oder Vermessungsingenieur erstellt werden — nicht vom Bauträger selbst oder einer Hausverwaltung ohne Fachkenntnis.
Leistungen bei der Erstellung:
- Bestandsaufnahme vor Ort (maßliches Aufmessen des Gebäudes)
- Abgleich mit Baugenehmigung (stimmt das Gebaute mit dem Genehmigten überein?)
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV (jede Einheit einzeln)
- Berechnung Miteigentumsanteile (z.B. TE01 = 125/1000 Anteile am Gesamteigentum)
- Erstellung von Schnitten (für Dachspeicher, Kelleraufteilung)
- Zusammenstellung als Grundlage für die notarielle Teilungserklärung
Wann brauche ich einen Aufteilungsplan?
Bei Neubau mit mehreren Einheiten:
- Mehrfamilienhaus aufteilen (jede Wohnung wird einzeln verkauft)
- Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (zwei Einheiten)
- Gewerbe + Wohnung im selben Gebäude
Bei Altbau-Umbau:
- Haus wird von einer auf mehrere Wohnungen umgebaut
- Dachgeschoss wird ausgebaut und als separate Einheit verkauft
Ohne Aufteilungsplan:
- Keine Eintragung ins Grundbuch möglich
- Keine Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Keine separate Veräußerung der Wohnungen