Eine Teilungserklärung ist notwendig, um ein Gebäude für mehrere Teileigentümer aufzuteilen. Sie enthält einen oder mehrere Aufteilungspläne, aus denen eindeutig hervorgeht, wie das Gebäude in die einzelnen Einheiten aufgeteilt ist.
Was gehört zur Teilungserklärung?
- Sie wird in der Regel von einem Fachanwalt für Immobilienrecht ausformuliert.
- Ein Architekt liefert die Aufteilungspläne mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung von der Bauaufsicht.
- Die Teilungserklärung als Ganzes muss von einem Notar beglaubigt sein.
Schliesslich wird das beglaubigte Dokument in das Grundbuch eingetragen.
Änderungen haben sehr hohe rechtliche Anforderungen.
Wenn Sie eine Teilungserklärung ändern wollen, rate ich, einen Fachanwalt für Immobilienrecht hinzuzuziehen.
Mehr Informationen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie hier ->
Mehr Informationen zum Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt) erhalten Sie hier ->
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