Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen Bauaufsicht. Voraussetzung sind Aufteilungspläne, auch Teilungspläne genannt. Diese Aufteilungspläne können wir für Sie erstellen.

Beispiel einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung (Stempel)

Informationen zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigung:

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig für die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum als Teileigentum. Für die Eintragung in das Grundbuch sind die Aufteilungspläne, die Abgeschlossenheitsbescheinigungen und eine Teilungserklärung notwendig.
Näheres regelt das Wohnungseigentumsgesetz WEG.

Anforderungen an die Abgeschlossenheit:

Damit eine Wohnung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten kann,

  • muss die Wohnung von benachbarten Wohnungen oder Räumen durch Wände und Decken getrennt sein
  • einen eigenen Eingang,
  • eine Küche oder Kochnische,
  • ein WC und
  • ein Bad ggf. mit WC in einem Raum haben und
  • separat zugänglich sein.

Sie benötigen dazu einen Aufteilungsplan gemäß Wohnseigentumsgesetz WEG § 7.

Aufteilungsplan

Dieser Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt)

  • ist als Grundriss im Maßstab 1:100 gezeichnet
  • stimmt mit dem bestehendem Gebäude überein,
  • enthält die die Raumgrössen in Quadratmeter (qm)
  • enthält die Raumbezeichnungen wie z.B. Küche, Bad, usw.
  • enthält die Nummer der in sich abgeschlossenen Wohnung.

Je nach Gebäude kommt noch der Aufteilungsplan von Keller, Garage, Dachboden, Gewerbeeinheiten, Büros, Lageplan mit Flurstücken oder weiteren Aufteilungen hinzu. Dort werden die jeweiligen Flächen des Sondereigentums nummeriert. Je nach Fall sind manchmal auch Ansichtszeichnungen und Schnitte notwendig, um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten.

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