Aufteilungsplan / Teilungsplan

Der Aufteilungsplan – auch Teilungsplan genannt – ist notwendig für die Abgeschlossenheitsbescheinigung von der zuständigen Bauaufsicht.
Der Aufteilungsplan ist Bestandteil einer Teilungserklärung für das Grundbuch.

Ausschnitt aus einem alten Aufteilungsplan

Die Anforderungen sind im Wohnungseigentumsgesetz WEG in §7 geregelt.

Der Aufteilungsplan (auch Teilungsplan genannt)

  • ist als Grundriss im Maßstab 1:100 als Bauzeichnung gezeichnet
  • stimmt mit dem bestehendem Gebäude überein,
  • stimmt mit der gültigen Baugenehmigung überein,
  • enthält die die Raumgrössen in Quadratmeter (qm)
  • enthält die Raumbezeichnungen wie z.B. Küche, Bad, usw.
  • enthält die Türen
  • enthält die Nummer der in sich abgeschlossenen Wohnung.

Je nach Gebäude kommt noch der Aufteilungsplan von Keller, Garage, Dachboden, Gewerbeeinheiten, Büros, Lageplan mit Flurstücken oder weiteren Aufteilungen hinzu. Dort werden die jeweiligen Flächen des Sondereigentums nummeriert. Je nach Fall sind manchmal auch Ansichtszeichnungen und Schnitte notwendig, um die Aufteilung eindeutig zu beschreiben.

Aus dem Grundrissen muss

  • die Aufteilung des Gebäudes,
  • die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile wie auch der Nebengebäude eindeutig hervor gehen.

Fehler in Aufteilungsplänen

müssen unbedingt vermieden werden. Durch Fehler in den Aufteilungsplänen entstehen sehr schnell unangenehme Konflikte, die nicht selten vor Gericht enden.
Für die Aufteilung des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums ist allein der Aufteilungsplan, der dem Grundbuchamt mit der Teilungserklärung vorliegt maßgeblich. Wenn zum Beispiel eine gebaute Wand oder Decke vom Aufteilungsplan abweicht, gilt trotzdem der Aufteilungsplan. Ein Teileigentümer kann die “plangerechte Herstellung” von der Eigentümergemeinschaft verlangen, also die Beseitigung der falschen und Errichtung der neuen Wand. Es ist nicht gerade selten, dass Gebäude nicht exakt nach den Plänen der Baugenehmigung errichtet werden. Auch dies gilt es zu prüfen, bevor Aufteilungspläne erstellt werden.

Suchen Sie mal im Netz nach “Aufteilungsplan falsch”. Dann verstehen Sie, warum Aufteilungspläne vom Fachmann erstellt werden sollten.

Zusätzliche Leistungen:

  • maßliche Bestandsaufnahme des Gebäudes und Abgleich mit ggf. vorhandenen Plänen
  • ggf. Erstellung von Schnitten zur Zuordnung von Dachspeicherbereichen, Kellern, usw.
  • Erstellung der Wohnflächenberechnung der einzelnen Einheiten sowie der Flächenausweisungen der Gemeinschaftsbereiche
  • Tabellarische Aufstellung der Miteigentumsanteile der Wohnungen am Gesamteigentum, z.B. TE01 = 125/1000 Miteigentumsanteile am Gesamteigentum
  • Zusammenstellung der Pläne und der Berechnungen als Grundlage der notariellen Teilungserklärung

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